Ausländische Investoren

Ist die 10-%-Obergrenze für Ausländer je Landkreis in Konya ein Problem?

Antwort

Nach Art. 35 des Grundbuchgesetzes dürfen die von Ausländern erworbenen Immobilien sowie selbständigen und dauernden dinglichen Rechte 10 % der in Privateigentum stehenden Fläche des Landkreises nicht überschreiten. Ist das Kontingent ausgeschöpft, wird nicht mehr eingetragen. An der Küste und in einigen Großstadtbezirken ist die Grenze häufiger erreicht; in den zentralen Bezirken von Konya ist sie bei einem typischen Wohnungskauf selten das erste Hindernis – ausgeschlossen ist es aber nicht.

Käufer aus Dänemark sollten das Kontingent nicht für abstrakt halten. Es füllt sich nicht mit Ihrem Pass, sondern mit allen Eintragungen von Ausländern im jeweiligen Bezirk.

İnterkon Realty Group prüft zu Beginn der Transaktion, ob im Zielbezirk aktuell eine Eintragungssperre besteht.

Aktualisiert: · İnterkon Realty Group

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