Ausländische Investoren

Kann ein ausländischer Investor in Konya eine Wohnung oder ein Haus kaufen?

Antwort

Ja. Rechtsgrundlage ist Art. 35 des türkischen Grundbuchgesetzes (Nr. 2644). Seit 2012 wird keine klassische Gegenseitigkeit mehr verlangt. Staatsangehörige der vom Staatspräsidenten bestimmten Länder können innerhalb der gesetzlichen Obergrenzen Immobilien erwerben – einschließlich Wohnungen, Gewerbeeinheiten, Grundstücke und Ackerland. Deutsche Staatsangehörige stehen auf dieser Liste.

Grenzen: landesweit 30 Hektar pro Person; 10 % der in Privateigentum stehenden Fläche des Landkreises; Verbot in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen. Bei einer typischen Wohnung oder Villa spielt die Hektargrenze keine Rolle. Eine Aufenthaltserlaubnis ist für den Kauf nicht erforderlich.

İnterkon Realty Group eröffnet eine Akte nicht mit dem Satz „Ausländer dürfen kaufen“, sondern mit der Frage, ob genau dieses Flurstück (Ada/Parsel) für Ausländer offen ist. Länderliste, Kontingent und Zonenstatus werden im Grundbuchsystem geprüft.

Aktualisiert: · İnterkon Realty Group

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