Ausländische Investoren

Muss ich in der Türkei wohnen, um eine Immobilie zu kaufen?

Antwort

Nein. Ein Kauf ist mit touristischer Einreise oder aus dem Ausland per Vollmacht möglich. Eine Aufenthaltserlaubnis ist keine Voraussetzung für den Grundbucheintrag; umgekehrt kann der Grundbucheintrag in manchen Fällen Voraussetzung für eine Aufenthaltserlaubnis sein.

Investoren aus Dänemark reisen oft kurz zur Besichtigung an und leisten die eigentliche Unterschrift über eine konsularische Vollmacht. Erforderlich ist nicht der physische Wohnsitz, sondern Ausweis, Steuernummer, DAB (Devisenankaufsbescheinigung) und eine saubere Zahlungskette.

İnterkon Realty Group richtet ein Protokoll für Fernbesichtigungen, Fotoberichte und einen Vollmachtszeitplan ein. Ein Büro, das Versprechen zum Aufenthalt und zum Grundbuch nicht im selben Satz vermischt, ist vertrauenswürdiger.

Aktualisiert: · İnterkon Realty Group

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